Allgemeine Geschäftsbedingungen
h+s locations Gesellschaft bürgerlichen Rechts
§ 1
Vertragsgegenstand
1. Die Firma h+s locations Gesellschaft bürgerlichen Rechts (im folgenden "HSL" genannt) bietet Dienstleistungen auf dem Gebiet der Veranstaltungskonzeption, Veranstaltungsorganisation, Veranstaltungsbetreuung vor Ort, Locationsuche und Locationvermittlung an. Zu diesem Zweck betreibt HSL im Internet die Website 'locationpilot', über die Zugriff auf eine Online-Datenbank besteht, mit der Veranstaltungsorte (im folgenden "VERO" genannt) in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden. (im folgenden "Internet-Dienst" genannt). Bei konkretem Interesse kann der Nutzer des Internet-Dienstes nach Erhalt einer Basisinformation des VERO detaillierte Angaben wie Adresse, Ausstattung, Mietpreis etc. von HSL einholen. Mit Verwertung der von HSL zur Verfügung gestellten Informationen durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung und Vertragsabschluß mit dem Betreiber des VERO (im folgenden "Anbieter" genannt) erhält HSL eine Provision für die erbrachte Vermittlungsleistung.
2.Der Internet-Dienst und die Vermittlungsleistung von HSL wendet sich u.a. an Unternehmen, Produktionsgesellschaften von Film und Fernsehen, Agenturen, Fotografen wie auch Privatpersonen (im folgenden "Kunde") genannt, die Locations für Veranstaltungen aller Art suchen.
3.Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsverhältnisse zwischen HSL und Kunde im Zusammenhang mit dem angebotenen Internet-Dienst, der Vermittlung von Locations und weiteren Dienstleistungen, die der Kunde von HSL in Anspruch nehmen will.
§ 2
Einbeziehung AGB, Vertragsschluß
1. Grundlage für die Inanspruchnahme sämtlicher Dienstleistungen von HSL durch den Kunden sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Kunde hat die Geltung dieser AGB durch seinen Besuch auf der Website von HSL akzeptiert und ausdrücklich anerkannt. Soweit der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im einzelnen nicht angewendet wissen will, hat er dies unverzüglich schriftlich unter Bekanntgabe seiner Änderungswünsche mitzuteilen. HSL ist in diesem Fall nicht verpflichtet, weiter für den Kunden tätig zu werden, insbesondere ihm weitere detaillierte Angaben über den VERO zur Verfügung zu stellen bzw. eine Vermittlungstätigkeit zu erbringen.
2. Mit dem Besuch auf der Website kommt zwischen HSL und dem Kunden ein Vertrag über die Nutzung des Internet-Dienstes von HSL sowie über die Vermittlungstätigkeit zum Abschluß einer Nutzungsvereinbarung gleich welcher Art, zwischen dem Anbieter und dem Kunden gegen Zahlung einer Provision, zustande.
3. Zusätzliche Dienstleistungen durch HSL bedürfen der gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
§ 3
Leistungen, Nutzung
1. Die Leistungen von HSL werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Grundsätzlich stehen die angebotenen Leistungen dem Kunden während der üblichen Bürozeiten von HSL ohne zeitliche Unterbrechung zur Verfügung. Online-Arbeiten am Internet-Dienst, die zu Wartungs- und Datenspeicherungszwecken erforderlich sind, können zu Netzunterbrechungen führen. Für die Dauer dieser Unterbrechungszeit sowie einer angemessenen Vor- und Nachlaufzeit ist HSL nur telefonisch erreichbar.
2. HSL betreibt im Rahmen des Internet-Dienstes eine Datenbank, über die der Kunde die Möglichkeit hat, durch eine Suchmaschine Veranstaltungsorte in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland zu erkunden. Bei konkretem Interesse stellt HSL dem Kunden detailliertere Angaben des VERO zum Zwecke der unter Abs. (3) geregelten Vermittlung zur Verfügung. HSL behält sich bezüglich der Gestaltung des Inhaltes und der Form des Internet-Dienstes die redaktionelle Freiheit vor. Insbesondere im Interesse der Aktualität des Internet-Dienstes oder bei einer allgemeinen Änderung des Informationsbedarfes ist HSL berechtigt, Form und Inhalt des Internet-Dienstes zu ändern. Diese Änderung geht nicht zu Lasten des vertraglichen Umfanges der Leistungen durch HSL. Aus den oben genannten Gründen kann HSL insbesondere auch die Art der mit dem Internet-Dienst verbundenen Kommunikationsmöglichkeiten und Datenbanken ändern.
3. Die weitere Leistung von HSL besteht in der Vermittlung des VERO. Hierzu kontaktiert HSL auf Basis der angegebenen Suchkriterien den Anbieter und holt für den Kunden Angebote bei dem vom Kunden identifizierten Veranstaltungsort ein und stellt bei beidseitigem Interesse einen direkten Kontakt zwischen Anbietern und Kunden her. Die Vermittlungsleistung gilt als erbracht, sobald ein Nutzungsvertrag gleich welcher Art zwischen Kunde und Anbieter zustande gekommen ist. Der Kunde bekommt von HSL eine auf sein Profil zugeschnittene Vermittlungsleistung geboten. Die Vermittlungsleistung und der Vertragsabschluß gelten auch dann als erbracht, wenn der Nutzungsvertrag nicht zwischen Kunde und Anbieter, sondern zwischen Anbieter und einem Dritten geschlossen wurde, der in wirtschaftlich oder rechtlich enger Verbindung oder konzernrechtlicher Verflechtung mit dem Kunden steht.
4. Über die oben beschriebenen Vertragsleistungen hinaus erbringt HSL zusätzliche Leistungen (Catering, Technik, Ausstattung, Personalvermittlung, Musikservice, Shuttle- und Reinigungsservice etc.), soweit dies vertraglich gesondert vereinbart wurde. Erweitert der Kunde seinen ursprünglichen Auftrag dergestalt, so wird für diese zusätzlichen Vertragsleistungen ein in der Höhe gesondert zu vereinbarendes Entgelt zur Zahlung fällig.
5. HSL behält sich das Recht vor, Vertragsleistungen zu erweitern, Änderungen oder Verbesserungen vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Kostenlose Dienste und Leistungen, die HSL erbringt, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 4
Vertragspflichten des Kunden
1. Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen HSL und Kunde sind dessen persönliche Angaben. Der Kunde verpflichtet sich, HSL über Änderungen persönlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher Art in Kenntnis zu setzen, sofern dies für die Vertragsbeziehungen der Parteien von Bedeutung ist.
2. HSL stellt sämtliche Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten vertraglichen Leistungen (§ 4), insbesondere der Vermittlung des VERO zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich daher, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich für den Zweck des Vertragsabschlusses zur Nutzung des VERO sowie zur Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen von HSL zu nutzen und sämtliche ihm übergebenen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Er stellt HSL von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, welche sich aus einer unbefugten Weitergabe dieser Informationen ergeben. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die erhaltenen Informationen zu eigenen gewerblichen Zwecken zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen obiges Verbot gewerblicher oder nichtgewerblicher Nutzung, so verwirkt er eine Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung in Höhe von 25 % des Auftragswertes, mindestens jedoch € 1.000,00.
3. Der Kunde bestätigt, daß Anbietern des VERO an Teilen des Internet-Dienstes von HSL Schutzrechte zustehen können. Der Kunde verpflichtet sich, im Netzwerk ggf. enthaltene Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen und die Vorschriften der Anbieter und von HSL für die Verwendung der Informationen einzuhalten. Er erkennt ferner an, daß ein Anbieter ihn von dem Empfang der Informationen ausschließen kann.
4. Der Kunde verpflichtet sich, den anerkannten Grundsätzen des Datenschutzes und der Datensicherheit Rechnung zu tragen und den Internet-Dienst von HSL und die darin enthaltenen Informationen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Er verpflichtet sich ferner, die Informationen nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder eine Verwendung hierfür zu gestatten.
5. Beabsichtigt der Kunde, nach der erstmaligen Nutzung eines VERO aufgrund der Vermittlung von HSL einen VERO zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu nutzen, so verpflichtet sich der Kunde, dies HSL unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde erkennt für jede weitere Nutzung eines VERO aufgrund der erstmaligen Vermittlung durch HSL die Vermittlung eines weiteren Vertragsabschlusses insoweit durch HSL ausdrücklich an. Ein Verstoß gegen obige Regelung, insbesondere gegen die Anzeigepflicht, verwirkt eine Vertragsstrafe für jeden weiteren Fall der Nutzung des VERO in Höhe der HSL geschuldeten Vergütung nach § 5 der AGB, mindestens jedoch € 1.000,00. Obige Regelung gilt gleichermaßen für den Fall der erneuten Nutzung des VERO auch durch einen Dritten, der mit dem Kunden in rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht, insbesondere auch durch Konzernverflechtung verbunden ist.
6. Der Kunde ist verpflichtet, HSL unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern er von seinen Vertragsabsichten mit dem Anbieter Abstand nehmen will.
§ 5
Vergütung
1. Für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung eines VERO gemäß § 3 Abs. (3) der AGB durch HSL an den Kunden verpflichtet sich dieser zur Zahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von 10 % des mit dem Anbieter vereinbarten Nutzungsentgeltes zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an HSL. Die Provision ist mit Abschluß des Nutzungsvertrages gleich welcher Art zwischen Kunde und Anbieter zur Zahlung fällig.
2. Die gemäß Abs. (1) geschuldete Vergütung ist auch dann verdient und zur Zahlung fällig, wenn der Nutzungsvertrag zwischen Anbieter und einem Dritten geschlossen wird, der mit dem Kunden in tatsächlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher Verbindung oder konzernrechtlicher Verflechtung steht. Die Vergütung gemäß Abs. (1) ist ferner für jeden weiteren Fall des Abschlusses eines Nutzungsvertrages gleich welcher Art, zwischen Anbieter und Kunde oder Dritten, der auf der erstmaligen Vermittlungsleistung von HSL gemäß § 3 Abs. (2) der AGB beruht, verdient und zur Zahlung fällig. Diese Vergütungspflicht für Folgegeschäfte besteht unabhängig von einem erheblichen Zeitablauf, der fehlenden Einbeziehung von HSL in die Verhandlungen mit dem Kunden sowie der Nichterfüllung der Anzeigepflicht gemäß § 4 Abs. (6) der AGB.
3. Eine Rückzahlung der Vergütung gemäß § 5 Abs. (1) und (2) der AGB im Falle der Auflösung des Nutzungsvertrages - sei es durch Kündigung, Wandlung, Rücktritt, einvernehmlicher Aufhebung oder aus anderem Grunde -, der Minderung, der nachträglichen Unmöglichkeit oder dem Wegfall der Geschäftsgrundlage ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, soweit der Nutzungsvertrag aus Gründen aufgelöst wird, welche nicht von einer der beiden Vertragsparteien des Nutzungsvertrages zu vertreten ist. Die Rückzahlung ist jedoch ausgeschlossen bei Nichtigkeit oder wirksamer Anfechtung des Nutzungsvertrages sowie der Auflösung des Nutzungsvertrages aus Gründen der höheren Gewalt. Eine Rückzahlung entfällt insbesondere auch dann, wenn der Nutzungsvertrag aufgrund unrichtiger Informationen des Anbieters zustande kam.
4. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Vergütung gemäß § 5 Abs. (1) und (2) sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 6 % zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten. Insbesondere erstattet der Kunde die entstandenen Kosten für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift.
5. Erbringt HSL weitere Leistungen gemäß § 3 Abs. (4) der AGB, so wird die Vergütung hierfür gesondert schriftlich vereinbart. §§ 4 (5), 5 (3) der AGB gelten entsprechend.
§ 6
Gewährleistung
1. HSL bemüht sich, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Internet-Dienstes und der Vermittlungstätigkeit sicherzu- stellen. Insbesondere wird HSL dafür Sorge tragen, daß Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen die Anonymität des Kunden gegenüber Dritten beachten. Als Dritte gelten nicht Einrichtungen und Organe, von denen der Kunde Informationen bezieht bzw. an die er solche weiterleitet.
2. HSL übernimmt keine Gewährleistung dafür, daß die im Rahmen des Internet-Dienstes und der Vermittlungstätigkeit ausgetauschten Informationen richtig und vollständig sind.Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, HSL handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Insbesondere besteht kein Gewährleistungs-anspruch des Kunden, soweit
a) HSL den Betrieb des Internet-Dienstes bei höherer Gewalt, unvorhergesehenen Ereignissen (Feuer, Streik, Aussperrungen, Computervirus) und sonstigen Umständen, die von HSL nicht zu vertreten sind, einschränkt oder einstellt;
b) Veranstaltungen in dem vermittelten VERO ungeachtet davon, ob es sich um technische oder rechtliche Gründe handelt, nicht durchführbar sind. Der Kunde schließt insoweit den Nutzungsvertrag auf eigene Kosten und eigenes Risiko mit dem Anbieter des VERO ab.
§ 7
Haftung
1. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistungen, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß sowie Delikt sind sowohl gegenüber HSL wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vorliegt.
2. HSL haftet nicht für die über ihren Internet-Dienst übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind.
3. HSL haftet nicht für etwaige Schäden, die dadurch entstehen, daß die Informationen des Kunden auf den technischen übertragungswegen, die in der Regel durch die Internet-Service-Provider oder Telefon-Service-Anbieter gestellt werden, von Dritten eingesehen werden können.
4. HSL haftet in keinem Falle für Verluste des Kunden, die aufgrund von fehlenden oder unrichtigen Informationen durch den HSL Internet-Dienst eingetreten sind.
5. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die HSL und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des Internet-Dienstes oder dadurch entstehen, daß der Kunden seinen sonstigen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt.
6. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch eigene falsche Angabe von Informationen in den HSL Internet-Dienst entstanden sind.
§ 8
Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht
1. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die Zurückbehaltung von Zahlungen des Kunden nur bei von HSL anerkannten Gegenansprüche des Kunden statthaft; gleiches gilt bei Aufrechnung mit solchen.
2. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist im übrigen nur möglich, wenn dessen Forderungen gegen HSL unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Jegliche Zurückbehaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Zurückbehaltungsanspruch auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht.
§ 9
Geheimhaltung, Datenschutz
1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß HSL die vollständige Anschrift des Kunden und alle für die Rechnungstellung und den Betrieb des Internet-Dienstes notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben, es sei denn, aus den vorliegenden AGB ergibt sich etwas anderes.
2. Falls nicht anderweitig etwas ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, gelten die an HSL vom Kunden weitergegebenen Informationen, insbesondere Angaben zu den vom Kunden gesuchten VERO, als nicht vertraulich. Soweit sich HSL Dritter zur Erbringung der angebotenen Vertragsleistungen bedient, ist HSL berechtigt, die Daten des Kunden offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes und der Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich ist.
3. HSL steht dafür ein, daß alle Personen, die von ihr mit der Abwicklung der Vermittlungstätigkeit und anderen Vertragsleistungen betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von HSL nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Informationen, insbesondere personenbezogene Daten der in der Datenbank des HSL Internet-Dienstes gespeicherten Personenprofile zu beschaffen. Grundsätzlich stehen diese Daten nur in einer anonymen Darstellung zur Einsicht für den Kunden zur Verfügung.
§ 10
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für alle aus diesen AGB erwachsenden Vertragsbeziehungen, Verträge und Folgeverträge ist München.
2. Gerichtsstand ist - soweit rechtlich zulässig - München (Landgericht München I).
3. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11
Schlußbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2. Keine Partei darf die nach diesen AGB ihr zustehenden Rechte ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte abtreten.
3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Geschäftsbedingung oder zur Ausfüllung einer Lücke tritt eine angemessene Regelung, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.